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Personenfreizügigkeit
Personenfreizügigkeit für Bürger und Bürgerinnen der EU/EFTA-Länder
Sie sind StaatsbürgerIn eines Mitgliedslands der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Sie möchten in der Schweiz eine Arbeit suchen? Oder sind Sie SchweizerIn und möchten in ein Land der EU/EFTA arbeiten gehen? Sie können sich auf die Bestimmungen des Abkommens über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU, auf die Bestimmungen des EFTA-Abkommens zum Personenverkehr, sowie auf den Wortlaut des Protokolls zur Erweiterung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit berufen; sie sind alle gleichbedeutend. Diese Bestimmungen betreffen insbesondere
Für die Staatsbürger und -bürgerinnen von Nicht-EU/EFTA-Ländern
Als StaatsbürgerIn eines Landes, das weder der EU noch der EFTA angehört, unterliegen Sie dem schweizerischen innerstaatlichen Ausländerrecht. Beim Bundesamt für Migration können Sie sämtliche Informationen zu Ihrem Aufenthaltsstatus erhalten. Antworten zu Fragen in Bezug auf Ihre soziale Sicherheit finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Sozialversicherung. Antworten zu den Fragen in Bezug auf die Arbeitslosenversicherung finden Sie auf
unserer Webseite.